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Neu Gesundheitskarte

Ab 01.08.2008 wird die neue Gesundheitskarte zunächst eimal zu Testzwecken im Bundesland Sachsen eingeführt. Sie soll für mehr Transparenz und Sicherheit und vor Missbrauch schützen.

Der neue Mikrochip macht es möglich: Neben den bisherigen Daten können auf ausdrücklichen Neu GesundheitskarteWunsch der Versicherten auch wichtige Gesundheitsdaten auf der neuen elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden, Dazu werden die persönlichen Daten gezielt verschlüsselt. In der ersten Umsetzungsstufe zur Einführung dieser Karte können medizinische Notfalldaten des Versicherten verfügbar gemacht werden. Dadurch soll in Notfällen eine bessere und gezieltere Behandlung erreicht werden, weil dem Arzt zusätzliche, manchmal lebensrettende Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Auch eine durch die elektronische Gesundheitskarte mögliche und freiwillige Arzneimitteldokumentation kann unter Umständen lebensbedrohliche Wechselwirkungen von Arzneimitteln oder Arzneimittelunverträglichkeiten verhindern. Dies sind nur einige wenige Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Gesundheitssystems. Aber die elektronische Gesundheitskarte ist sicherlich noch in vielerlei Hinsicht ausbaufähig.

Natürlich gab und gibt es auch jetzt noch viele Bürger, die diese Maßnahme des Gesetzgebers für unnötig erachten und nicht zum „gläsernen Patienten" mutieren möchten. Auch dieser Argumentation kann man sich nicht gänzlich verschließen. Schließlich kann man gerade im Notfall nicht erst nach der elektronischen Gesundheitskarte suchen und dann handeln. Warum also dieser teure und bürokratische Aufwand? Immerhin reden wir hier von Kosten in Milliardenhöhe.

Aber  ob Sie nun Pro oder Contra eingestellt sind, die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist vom Gesetzgeber beschlossen und wird nach und nach umgesetzt werden. Ob die Karte aber nur die bisherigen Grunddaten enthält oder mehr, entscheiden Sie. Schließlich sollen Sie nach dem Willen des Gesetzgebers jederzeit „Herr" Ihrer Daten bleiben. Sie entscheiden, welche medizinischen Informationen gespeichert werden und welche nicht. Und wenn Sie sich nicht mehr ganz sicher sind, was auf Ihrem Chip gespeichert wurde, dann können Sie Ihre Daten jederzeit einsehen. Das ist Ihr gutes Recht und von dem sollten Sie ruhig hin und wieder Gebrauch machen. Nur so können Sie sicher gehen, dass alles nach Ihren Wünschen gespeichert ist.

Damit die Karte aber alle Datenschutzauflagen erfüllen kann, sind umfangreiche Vorbereitungen notwendig. Neben einer sorgfältigen Verschlüsselung der Daten ist auch ein Lichtbild unumgänglich. Sobald wir unsere Vorbereitungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen abgeschlossen haben, werden wir Sie über die weitere Vorgehensweise in einem persönlichen Brief informieren. Sie können also ruhig abwarten bis Sie von uns eine entsprechende Nachricht erhalten.

Übrigens: Wussten Sie schon, dass der Schaden, der den Krankenkassen bisher durch die missbräuchliche Inanspruchnahme medizinischer Leistungen entstanden ist auf ein Volumen zwischen 300 Millionen Euro bis zu 2 Milliarden Euro geschätzt wird? Dieser Missbrauch der Krankenversichertenkarte soll zukünftig durch das Lichtbild verhindert werden. Denn schließlich wird der Arzt zum ersten Mal in die Lage versetzt, einen neuen Patienten durch das Foto auf der vorgelegten Karte mit dem vor ihm stehenden Patienten vergleichen zu können. Damit ist ein Missbrauch der Karte geradezu unmöglich.

Und noch ein spezieller Hinweis an dieser Stelle: Die Europäische Gesundheitskarte (EHIC) wird Bestandteil der elektronischen Gesundheitskarte werden, so dass Sie zukünftig nur noch eine Krankenversichertenkarte im In- und Ausland benötigen.

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