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Die Kosten der Krankenkassen

Neben einer Beitragsstabilität war eine größere Transparenz der Ausgaben im Gesundheitssystem eines Kosten-Krankenkassender vorrangigen Ziele der Gesundheitsreform 2004. Die Versicherten und Arbeitgeber sollten besser nachvollziehen können, wofür ihre Beiträge ausgegeben werden. Eine besondere Rolle beim Thema Transparenz spielen hier die Verwaltungskosten der Krankenkassen.

Was aber sind Verwaltungskosten? Dazu gehören neben den so genannten „sächlichen Verwaltungskosten" wie Gebäudemieten, Kosten für Telekommunikation, technische Geräteaus- stattung, EDV-Software u. ä. auch die „persönlichen Verwaltungskosten", die vorwiegend Gehälter, Alterssicherungen usw. umfassen. Hinzu kommen u. a. Kosten für Rechtsverfolgung, für Schiedsämter, für Patientenberatung bei Verdacht von Behandlungsfehlern für den Medizinischen Dienst und vieles andere mehr. Bereits hier wird deutlich, dass hinter dem etwas angestaubten Begriff der Verwaltungskosten echte Dienstleistungsaufwendungen für Versicherte und Patienten stehen.

Um den Stellenwert der Verwaltungskosten im Kostengefüge der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richtig einschätzen zu können, hilft es, folgende Zahlen zu kennen: Im Jahr 2006 betrug der Anteil der GKV-Verwaltungskosten an den gesamten Ausgaben der GKV 5,5 %. Dabei ist dieser Anteil von Kassenart zu Kassenart verschieden.

Ein Blick zu den privaten Krankenkassen zeigt, dass die Verwaltungskosten dort um fast 50 % höher sind als bei den gesetzlichen Kassen. Durch einen umfangreichen Außendienst und damit verbundene Provisionszahlungen klettern die Verwaltungskosten bei den privaten Krankenkassen auf ca. 12 %. Die Unterschiede bei den Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenkassen drücken sich auch in aufgewendeten Euro je Mitglied aus: Hier liegen die BKK mit einem günstigen Betrag von rund 131,- Euro pro Jahr deutlich unter dem GKV-Durchschnitt von fast 161,- Euro.

Die Betreuung der Versicherten wird - trotz immer leistungsfähigerer Daten- und Bürotechnik - natürlich vor allem durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen und ihre fachliche und persönliche Qualifikation gewährleistet. Damit liegt auf der Hand, dass die persönlichen Verwaltungskosten den größten Teil der Verwaltungskosten ausmachen.

Der Vorstand einer Krankenkasse wird vom Verwaltungsrat der Kasse für sechs Jahre gewählt - er hat also keinen auf Dauer garantierten Arbeitsplatz. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Leitung seiner Kasse. Er oder sie ist verantwortlich für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nach außen vertritt der Vorstand seine Kasse u. a. bei Vertragsverhandlungen und Auseinandersetzungen mit den Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser, Apotheker u. a.) und deren Organisationen. Er oder sie muss die Kasse für den Wettbewerb um bessere Leistungen und mehr Qualität im Gesundheitswesen fit machen und fit halten, um die optimale gesundheitliche Versorgung der Versicherten sicherzustellen.

Alles in allem ist der Vorstand der „General Manager" des Dienstleistungsunternehmens Krankenkasse - in etwa vergleichbar mit dem Geschäftsführer eines mittelständischen Wirtschaftsunternehmens, dem Direktor einer Krankenhausgesellschaft oder dem Vorstand einer kleineren Aktiengesellschaft.

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