Wie Sie alle Wissen besteht in der Bundesrepublik Deutschland Krankenversicherungspflicht und freie Wahl der Krankenkasse (Krankenversicherung). Arbeitnehmer sind normalerweise in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder können bei entsprechend hohem Einkommen eine private Krankenversicherung wählen. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger sind über das Arbeits- oder Sozialamt abgesichert. Die Beitragshöhe zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen und dem Beitragssatz Ihrer Krankenkasse. Nichterwerbstätige Ehepartner und Kinder unter 25 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung kostenlos mitversichert werden.
In den gesetzlichen Krankenversicherungen kam es in den letzen Jahren zu umfangreichen Leistungseinschnitten. Weitere Kürzungen sind bereits geplant. Die Wahl der Krankenkasse ist eine wichtige Entscheidung, die genau überdacht werden muss, soll sie zur eigenen Lebensplanung passen. Eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der immer mehr Leistungen gekürzt werden, und bei der Sie zunehmend mehr Eigenleistung in Form von Zuzahlungen erbringen müssen, ist die Entscheidung für eine private Krankenversicherung.
Private Krankenversicherung bietet als Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse häufig deutlich bessere Leistungen zu vielfach günstigeren Beiträgen. Versichern kann sich jedoch nicht jeder.
Wer kann sich privat versichern: Angestellte mit einem Bruttoeinkommen von mind. € 42.750,- im Jahr.
Neue änderung ab 27.10.2006: Das Einkommen muss in drei aufeinander folgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze übersteigen. Selbstständige, Freiberufler und Beamte unabhängig von Ihrem Einkommen können zur einer privaten Krankenversicherung wechseln
Hier einige Vorteile der privaten Krankenversicherung: