Nach dem BGB unterliegt jeder Halter eines Tieres (also auch eines Pferdes) der so genannten Gefährdungshaftung. Das heißt im klarem, wenn das Tier (Pferd) einer Person Schaden zufügt, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen, unabhängig davon ob er schuldig ist oder nicht. Aus diesem Grund ist die Pferdehaftpflichtversicherung für Halter empfehlenswert. Hier können Sie eine Tierhalterhaftpflicht Vergleich für Ihr Pferd/e durchführen.
Hiermit einige Leistungen der Pferdehaftpflichtversicherung die Sie als Pferdehalter Absichern können:
Personen- und Sachschäden
Mietsachschäden an gemieteten Stallungen, Reithallen, Weidezäunen etc.
Schäden an gemieteten / geliehenen Pferdeanhängern
Deckung im Ausland
Kutschrisiko (ausschließlich private Nutzung)
Tierhüterrisiko
Teilnahme an Pferderennen (auch Training und Vorbereitung).