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Nachzahlung in der gesetzlichen Rentenversicherung!

Viele stellen sich heute die Frage: Was kann ich denn zusätzlich tun, damit ich im Alter besser versorgt Rente Nachzahlungbin und meinen Lebensabend unbeschwert genießen kann? Es ist kein Zufall, dass die „freiwillige" Zusatzversorgung und deren staatliche Unterstützung durch Subventionen oder Steuerfreiheit einer der Streitpunkte bei der Ausgestaltung der Rentenreform war. Doch ungeachtet dieser neuen Pläne gab es auch vorher schon die Möglichkeit, die Rente durch freiwillige Beitragszahlungen in die spätere gesetzliche Rentenversicherung aufzupolieren.

Die private Zusatzversorgung

Es macht nicht in jedem Fall Sinn, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung ein- oder nachzuzahlen. Die Rendite kann entweder gering oder sogar negativ ausfallen. Da es seit der Rentenreform 2000 auch die Möglichkeit der staatlich geförderten privaten Zusatzversorgung gibt. stellt sich ohnehin die Frage, was wirtschaftlicher ist: die freiwilligen Beiträge in die gesetzliche Versicherung oder die Einzahlung in die private Versorgung. Eine pauschale Antwort darauf gibt es nicht: Je nach Lebensarbeitszeit und Versicherungsverlauf sowie dem Zeitpunkt, ab wann die Rente in Anspruch genommen wird, kann man zu völlig verschiedenen Ergebnissen kommen. Damit jedoch die Entscheidung etwas leichter fällt, sollen im Folgenden die Rentenpläne kurz vorgestellt werden.

Die Nachzahlungen

Nachzahlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung können unwirtschaftlich sein, wenn man zum Beispiel gleichzeitig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Leistungen aus einer  Unfallversicherung bezieht. Denn ein Teil der Rente kann zurückbehalten werden, falls die Summe beider Renten einen bestimmten Betrag übersteigt. Und auch bei Nachzahlungen kann es passieren, dass die gesetzliche Rente auf eine Zusatzversorgung angerechnet wird, wenn dies die Satzung von Betriebspensionskassen. (wie die des öffentlichen Dienstes) ausdrücklich festlegt.

Wir empfehlen: Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuzahlen, sollten Sie sich vorher unbedingt von Ihrem Rentenversicherungsträger beraten lassen. Nur dann sind Sie vor unangenehmen Überraschungen gefeit.

Nachzahlungen müssen beim Rentenversicherungsträger beantragt werden. Wer will, kann die Nachzahlung nicht in einem Betrag, sondern in Teilzahlungen entrichten, die maximal auf fünf Jahre verteilt werden. Allerdings legt der Rentenversicherungsträger Zeitraum und Höhe der Raten fest.

Freiwillige Versicherung

Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ohnehin beitragspflichtig ist, kann sich dort freiwillig versichern, selbst wenn er (als Deutscher) im Ausland tätig ist. Einzige Voraussetzung: Beitragszahler müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Auch versicherungsfreie Personen wie Beamte, Rentner oder Pensionäre dürfen unter Umständen freiwillig einzahlen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Wer allerdings bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht, darf keine freiwilligen Beiträge leisten. Anders bei einer laufenden Rente wegen Berufs- beziehungsweise Erwerbsunfähigkeit: In einer solchen Situation gelten allerdings besondere Regelungen, über die man sich - nicht zuletzt wegen der häufigen Änderungen im Rentenrecht - vorab informieren sollte.

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